Teilnahmebedingungen REWAG-Vereinstraum
(im Folgenden auch: "Aktion")
vom 05.07. bis 17.08.2025
1. Veranstalter
Veranstalter des REWAG-Vereinstraums ist die REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG, Greflingerstraße 26, 93055 Regensburg (im Folgenden: “REWAG”).
2. Beschreibung und Ziel der Aktion
Als regionaler Grundversorger bedeutet Lebensqualität für uns weit mehr als die sichere und nachhaltige Versorgung mit Energie. Wir unterstützen lokale Vereine, fördern kulturelle Veranstaltungen und tragen dazu bei, das soziale Leben zu bereichern. Um diese Aussage zu untermauern, rufen wir die Aktion REWAG-Vereinstraum ins Leben. Eingetragene Vereine aus dem Netzgebiet der REWAG und Regensburg Netz GmbH können Projekte/Vorhaben ihrer Mannschaften/Gruppierungen einreichen und zum Voting bereitstellen. Eine Jury entscheidet am Ende über die Gewinnerprojekte.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle eingetragenen Vereine mit Sitz im Netzgebiet der REWAG und Regensburg Netz GmbH, die zum Zeitpunkt der Teilnahme seit mindestens zwölf Monaten „aktiv“ sind und ihre Tätigkeit seitdem im Netzgebiet der REWAG und Regensburg Netz GmbH ausüben.
Die Anmeldung zum REWAG-Vereinstraum darf ausschließlich durch eine vertretungsberechtigte Person eines im Vereinsregister eingetragenen Vereins erfolgen. Pro Verein können beliebig viele Mannschaften/ Gruppierungen teilnehmen (Beispiel Sportverein: jede Tennisabteilung, Fußballabteilung, Turnabteilung, etc. darf einen eigenen Vereinstraum einreichen). Die Teilnahme ist kostenlos. Mitarbeitende der REWAG sowie deren Angehörige sind von der direkten Teilnahme ausgeschlossen, sofern diese als vertretungsberechtigte Person auftreten. Als Vereinsmitglied ist die Teilnahme an sich gestattet.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
- automatisierte Bewerbungen
- Bewerbungen mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen
- Bewerbung über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste
- Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen)
- Vereine mit politischem, religiösen oder jugendgefährdeten Hintergrund
- Vereine, die dem Ruf oder dem Ansehen der REWAG schaden könnten
4. Teilnahmezeitraum
Der Teilnahmezeitraum gliedert sich wie folgt:
- Einreichungsphase Vereinstraum: 05.07.2025 bis einschließlich 27.07.2025, 00:00 Uhr.
- Votingphase: 28.07.2025 bis einschließlich 17.08.2025, 00:00 Uhr.
5. Teilnahmeverfahren
Eine Teilnahme ist ausschließlich über die Subdomain vereinstraum.rewag.de möglich und unabhängig vom Erwerb eines Tarifes oder Dienstleistung der REWAG. Die Darstellung eines Vereinstraums auf dieser Subdomain besteht aus Text, Bild- und/oder Videomaterial. Der Vereinstraum muss den Teilnahmebedingungen sowie geltendem Recht entsprechen. Vereinsträume dürfen keinerlei religiöse, politische, diskriminierende, rechtswidrige, jugendgefährdende oder anstößige Inhalten enthalten oder illegale Aktivitäten zeigen oder dazu aufrufen. Der Vereinstraum muss in 2025 realisiert bzw. umgesetzt oder beschafft werden. (Nachweis: Kopie der Rechnung per E-Mail an kommunikation@rewag.de) Die eingereichten Vereinsträume werden von der REWAG anhand dieser Teilnahmebedingungen geprüft und werktags, Montag bis Freitag, innerhalb von 48 Stunden jedoch spätestens bis 27.07.2025, 00:00 Uhr auf vereinstraum.rewag.de dargestellt.
6. Ablauf des Votings
Während der Votingphase kann jede Person für ihren Lieblings-Vereinstraum auf vereinstraum.rewag.de abstimmen. Es ist eine Stimme pro registrierter E-Mailadresse möglich. Beim Voting muss eine E-Mailadresse angegeben werden, an diese dann ein Link für das Voting gesendet wird. Technische oder manuelle Manipulationen des Votings führen zum Ausschluss des betreffenden Vereinstraums/Vereins.
7. Auswahl der Gewinner
Nach Abschluss der Votingphase ermittelt eine unabhängige Jury aus den 15 Vereinsträumen mit den meisten Stimmen die Gewinnerinnen und Gewinner auf Basis folgender Kriterien:
- Kreativität des Vereinstraums
- Gemeinnütziger Nutzen/Zweck
- Gesellschaftlicher Nutzen/Zweck
- Umsetzbarkeit des Projekts
- Finanzierbarkeit
- Relevanz
- Nachhaltigkeit
Sind unter den ersten 15 Vereinsträumen mit den meisten Stimmen mehrere Mannschaften/Gruppierungen eines “Dachvereins” enthalten (siehe Ziffer 2), wird nur die Mannschaft/Gruppierung mit den meisten Stimmen in die Liste der 15 Vereinsträume für die Jury-Auswahl zugelassen. Für die anderen rücken jeweils entsprechend viele Vereinsträume nach.
Der Sonderpreis der Jury wird unter allen eingereichten Vereinsträumen durch die Jury ermittelt, unabhängig von der Stimmanzahl im Voting.
Die Entscheidung der Jury ist verbindlich und nicht anfechtbar.
8. Gewinne
Die Gewinner erhalten folgende Geldpreise für die Umsetzung ihres Vereinstraums:
1. Preis/Platz: 5.000 €
2. Preis/Platz: 3.000 €
3. Preis/Platz: 2.000 €
Sonderpreis der Jury: 1.500 €
Eine Barauszahlung der Gewinne oder Verrechnung mit der Jahresverbrauchsabrechnung zur Energie- und/ oder Trinkwasserbelieferung ist ausgeschlossen. Der Geldfluss findet ausschließlich per Überweisung, nach Vorlage der Rechnungskopie, auf das Konto des Vereins statt. Bankdaten werden im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung abgefragt.
9. Benachrichtigung und Veröffentlichung
Die Gewinnervereine werden per E-Mail in KW 38 benachrichtigt und auf rewag.de und vereinstraum.rewag.de veröffentlicht. Mit der Teilnahme erklärt sich der Verein damit einverstanden, dass der Vereinsname sowie Inhalte des eingereichten Vereinstraums im Rahmen der Aktions-Kommunikation auf REWAG-Kanälen (z. B. Website, Social Media, Intranet) veröffentlicht werden dürfen.
10. Ausschluss von Teilnehmenden
Die REWAG behält sich das Recht vor, Teilnahmen mit falschen bzw. unvollständigen Angaben, bei denen Manipulationsverdacht besteht oder Teilnahmebedingungen nicht eingehalten wurden, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.
11. Nutzungsrechte/Bildrechte
Die teilnehmenden Vereine räumen der REWAG ein zeitlich, räumlich, inhaltlich und medial unbeschränktes Nutzungsrecht an den eingereichten Inhalten sowie an den Foto- und Filmaufnahmen am Tag der Vereine ein. Dieses gilt für die Darstellung im Rahmen der Aktion, für Pressearbeit sowie für redaktionelle und werbliche Kommunikationsmaßnahmen (z.B. auf der REWAG-Webseite, in den sozialen Medien, Kundenzeitschrift oder Intranet.) Die teilnehmenden Vereine garantieren, dass kein Dritter, der auf Bilder oder Videos zu sehen ist, der Verwendung widersprochen hat.
12. Datenschutz
Die im Rahmen der Aktion erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Aktion erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte übermittelt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.
13. Haftungsausschluss und Ausschluss vom REWAG-Vereinstraum
Die REWAG übernimmt keine Haftung für technische Störungen, Ausfälle oder Datenverluste. Insbesondere solche Datenverluste, die auf dem Wege der Datenübertragung, aufgrund technischer Defekte, aufgrund beschädigter oder verspäteter Einsendungen sowie aufgrund von Netzwerk-, Hardware- oder Softwareproblemen entstanden sind. Bei Verdacht auf Manipulation behält sich die REWAG das Recht vor, Teilnehmende von der Aktion auszuschließen. Gleiches gilt bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen und unerlaubten Mehrfachteilnahmen eines Vereins bzw. Mannschaft oder Gruppierung.
14. Vorzeitige Beendigung
Die REWAG behält sich vor, die Aktion jederzeit aus wichtigem Grund oder unvorhersehbarer Umstände vorzeitig zu beenden oder anzupassen. Dies gilt insbesondere für den Fall einer versuchten Manipulation oder bei technischen bzw. rechtlichen Problemen, die zu einer Undurchführbarkeit der Aktion führen oder die Durchführbarkeit erheblich erschweren würden.
15. Übertrag, Rechtsweg
Die Gewinne sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
16. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.